Beleihung einer Lebensversicherung bei finanziellen Engpässen
Huch, das war´s mit der Waschmaschine. Jahrelang treu gelaufen, musste sie unbedingt heute ihren Geist aufgeben. Wieder viele Euro an Geld unvorhersehbar investieren? Nun ist guter Rat teuer, oder? Muss aber nicht, denn, wenn sich die Ebbe im Portemonnaie ausbreitet, ist noch längst nicht aller Tage Abend. Heutzutage gibt es vielerlei Möglichkeiten einem vorübergehenden finanziellen Engpass zu begegnen. Einer davon ist die Beleihung einer Lebensversicherung.
Eine Lebensversicherung beleihen – eine sinnvolle Alternative?
Wenn es gelegentlich finanziell ein wenig kompakt kommt, kann die Beleihung von Lebensversicherungen ein Weg sein, um die Situation in den Griff zu bekommen. Ein Weg sicherlich, aber auch ein sinnvoller? Hier scheiden sich wie so oft die Geister, denn für viele ist ein Policendarlehen die bessere Variante. Aber was ist das eigentlich, ein Policendarlehen? Wie schon der Name sagt, handelt es sich um ein Darlehen, bei dem eine schlichte Lebensverscherung oder Rentenversicherung als Sicherheit hinterlegt wird. Für die Laufzeit des Darlehens geht diese nun auf den Kreditgeber über. Im Gegenzug erhält der Versicherungsnehmer ein Darlehen, bei dem der Zinssatz sich äußerst günstig gestaltet. Großer Vorteil dieses Procedere ist, dass der Versicherungsschutz während der Beleihung bestehen bleibt, der Kreditgeber ist lediglich verpflichtet, die Police nach Erledigung des Darlehens zurückzugeben.
Warum ist solch ein Policendarlehen sinnvoll?
Statistisch gesehen wird jede zweite Lebensversicherung in deutschen Landen vor Ablauf verkauft oder storniert. Diese Vorgehensweise zeigt, dass Versicherungsnehmer des öfteren einen unvorhergesehenen Kapitalbedarf haben, den sie decken müssen. Viele Fälle bestätigen aber, dass es nicht immer besonders klug ist, sich für alle Zeiten von seiner Versicherungspolice beim Versicherer zu trennen, denn eine solche stellt in der Regel einen wichtigen Baustein in der privaten Altersvorsorge dar. Die endgültige Beendigung bzw. Kündigung einer Lebensversicherung oder Rentenversicherung ist ein Schritt, der sorgsam überlegt sein sollte. Grundsätzlich ist es nicht ratsam, des privaten Konsums wegen eine Versicherung aufzukündigen. Wer einem vorübergehenden Liquiditätsengpass gegenübersteht, sollte das Beleihen seiner Versicherungspolice in Erwägung ziehen und damit eine sinnvolle Überbrückung auf den Weg bringen. Policendarlehen stellen auch für solche Kunden eine Option dar, bei deren Policen es nicht möglich ist, sie auf dem Zweitmarkt zu veräußern. Ein Angebot welches man jedoch reiflich überlegen sollte.
In diesem Kontext ergeben sich noch zahlreiche interessante Fragen, die an dieser Stelle aber nur angerissen werden können…
Welche Grundvoraussetzungen muss eine Police erfüllen, um ein Darlehen zu gewähren?
Hier sind die zwei Faktoren Mindestrückkaufswert und Restlaufzeit von Bedeutung. Ist der Rückkaufswert zu gering oder die Restlaufzeit zu kurz, kann es sein, dass Anbieter davon Abstand nehmen, die Police zu beleihen. Es ist ratsam, darauf zu achten, dass Anbieter und dessen Kriterien mit der zu beleihenden Police kompatibel sind.
Wie sieht es mit Darlehenskonditionen, Beleihungshöhen und Laufzeiten aus?
Entsprechend dem gewünschten Kapitalbedarf ist es von Interesse, bis zu welcher Höhe eine Versicherung zu beleihen ist. Einige Anbieter haben hier bis zu 100% des Rückkaufswertes einer Police im Auge. Der Kreditnehmer sollte sich deshalb mit möglichen Laufzeiten und einem festen oder variablen Zinssatz beschäftigen, denn er ist im Vorteil, wenn alles sehr flexibel gestaltet werden kann. Auch Möglichkeiten einer vorzeitigen Ablösung bzw. die Möglichkeit Sondertilgungen zu leisten sind in Augenschein zu nehmen. In diesem Zusammenhang ist es noch interessant zu erfahren, welche Konditionen und welche Kosten mit einer vorzeitigen Ablösung verbunden sind.
Welche Kosten bringt eine Beleihung mit sich?
Hier ist der effektive Jahreszins eine Größe, die Beachtung verdient, denn hier ist die Bearbeitungsgebühr bereits eingeflossen und ein Vergleich der Kosten besser realisierbar.
Mit welchem Abwicklungszeitraum muss gerechnet werden?
Auch wenn es unter Umständen sehr dringend ist, muss dennoch mit einer Abwicklungsdauer von ca. 2 bis 3 Wochen gerechnet werden. Diese Bearbeitungszeit beinhaltet aber sowohl die des Anbieters als auch die der Versicherungsgesellschaft, die in jedem Fall die Abtretung bestätigen muss.
Welche Auskünfte werden generell eingeholt?
Es werden Auskünfte eingeholt, welche eine Bestätigung der Höhe des Rückkaufswertes bzw. bestehende Drittrechte beinhalten. Dabei spielen Bonitätsnachweise eine untergeordnete Rolle, jedoch ist damit zu rechnen, dass eine Überprüfung der individuellen SCHUFA-Einträge vorgenommen wird.
Ist die Ablösung eines anderen Darlehens durch ein Policendarlehen möglich?
Diese Frage kann deutlich mit einem klaren “Ja” beantwortet werden, denn eine solche Ablösung ist in der Regel sogar wirtschaftlich sinnvoll. Das erklärt sich aus der Tatsache heraus, dass der Policendarlehens-Zins häufig unter den Konditionen eines Dispo- oder Konsumenten-Kredites liegt.
Das “Wie und Warum” stellt also im Zusammenhang mit der Beleihung von Lebensversicherungen eine gewichtige Größe dar, die viel Beachtung verdient. Die Kündigung von Versicherungen ist im Hinblick auf die private Altersvorsorge nicht immer eine sinnvolle Lösung für kurzfristige finanzielle Engpässen.