Aufgrund einer EU-Regelung für die Vergabe von Wohnimmobilienkrediten, welche in Deutschland im März 2016 gesetzlich festgeschrieben wurde, bekommen Senioren nur noch selten einen Kredit und informieren sich eher zur Leibrente. Denn die neue Wohnimmobilienkredit-Richtlinie besteht auf eine eingehende Prüfung der Bonität des potentiellen Kreditnehmers. Ist da beispielsweise ein Rentner nicht mit ausreichend Einkommen oder theoretisch nicht mehr mit ausreichend Lebensjahren ausgestattet, so gibt es keinen Kredit. Doch was tun, wenn das Haus altersgerecht umgebaut werden soll oder andere Maßnahmen anstehen? Hier kann die sogenannte Leibrente helfen! Was das ist, wird hier erläutert.
Neue Hoffnung für 48 Prozent der deutschen Ruheständler
Als Folge der letzten Finanzkrise hat Brüssel für die EU-Länder eine neue Handhabe bei der Vergabe von Wohnimmobilienkrediten festgelegt. Sehr strikt hat diese die Bundesrepublik Deutschland Anfang 2016 umgesetzt. Dies hat zur Folge, dass junge Familien sowie auch Senioren aufgrund ihrer durchschnittlich niedrigen Bonität nur noch selten einen Kredit fürs Haus oder die Wohnung bekommen. Dabei benötigen gerade die Alten das Geld, wenn altersgerechte Maßnahmen nötig werden.
In den neuen Bundesländern lebt ein Drittel der Ruheständler in der eigenen Immobilie, in den alten Bundesländern sind es mit 54 Prozent mehr als die Hälfte. Im Bundesdurchschnitt besitzen 48 Prozent der in Ruhestand befindlichen Bürger eine eigene Immobilie. Im Grunde ein starkes Potential für die Banken; aber eben auch ein Risiko. Damit sich Senioren davon nicht einschränken lassen müssen, gibt es das Modell der sogenannten „Leibrente“.
Erläuterung: Das versteht man unter der Leibrente
Die Immobilie verkaufen, das ist in finanziellen Notlagen oft die einzige Möglichkeit, die Senioren sehen. Bei der Leibrente geht es genau darum: Das Haus wird verkauft, doch „die Alten“ dürfen darin mietfrei bis an ihr Lebensende wohnen bleiben. Der neue Besitzer zahlt bis dahin oder sogar darüber hinaus eine monatliche Rente. Zudem fallen nach dem Verkauf alle Instandhaltungskosten auf ihn. Mit diesen Ersparnissen und den monatlichen Einnahmen sind auch die notwendigen Umbauten möglich.
Sicherheit: Wohnrecht und Rente werden im Grundbuch verankert
Wer hier einen groß angelegten Betrug wittert, der irrt. Denn sowohl das Wohnrecht für den / die vormaligen Eigentümer als auch die Höhe der monatlichen Rentenzahlungen werden im Grundbuch festgeschrieben. Dazu kommt, dass die Dauer der Zahlungen festgeschrieben wird. Verstirbt dann ein Senior wird die monatliche Zahlung vererbt; an den Partner oder die Nachkommen.
Die Höhe der Zahlungen wird dabei hauptsächlich vom Wert der Immobilie bestimmt. Den Kaufwert und damit indirekt auch die monatliche Leibrente legt der Verkäufer dabei selber fest. Ein durchaus faires Angebot! Für die Dauer und Höhe der Zahlungen sollten neben dem Immobilienwert aber auch die Lebenserwartung und die voraussichtlichen Lebenshaltungskosten einberechnet werden.
Vor der Leibrente: Kreditanfragen als Möglichkeit prüfen
Wenn Sie als Senior Ihre Bonität gut einschätzen und auch keine negativen Schufa-Eintragungen haben, dann können Sie vorerst unseren Kreditvergleich nutzen. Ihre Kreditanfrage können Sie direkt auf unserer Seite erstellen. Sie finden die entsprechende Unterseite, indem Sie auf diesen Link klicken. Das Angebot ist kostenlos und Sie können verschiedene Beträge und Laufzeiten probieren, um die perfekten Konditionen für Ihren Kredit zu finden. Viel Erfolg!